Kosten

Das Honorar beträgt zur Zeit pro Sitzung (50 Minuten) EUR 96,-

Bei krankheitswertigen Störungen erhalten Sie auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss je nach Krankenkasse von EUR 31,50 bis EUR 45,00 pro Sitzung.

Für KlientInnen mit großer sozialer Bedürftigkeit steht eine begrenzte Anzahl von Krankenkassenplätzen zu Verfügung. Für diese KlientInnen übernimmt die zuständige Krankenkasse die gesamten Kosten.